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Bitget One-Click Copy Trade: Regelung für Trader bei Gewinnbeteiligung unter bestimmten Umständen

Liebe Global Bitgetter,

Beachten Sie bitte die folgende [Regelung für Trader bei Gewinnbeteiligung unter besonderen Umständen].
  1. Normalerweise wird, wenn ein Trader eine Position schließt, ein Teil des Gewinns, der von seinem Follower erzielt wurde und den Schwellenwert für die Gewinnbeteiligung erreicht hat, im Voraus vom Konto des Followers abgezogen und dem Konto des Traders um 12:00 Uhr des folgenden Tages gutgeschrieben;
  2. Unter besonderen Umständen, bei denen der Vorabzug zur Liquidierung der Position des Followers führen oder den Follower in eine ungünstige Situation bringen könnte, wird der Vorabzug nicht durchgeführt. Der Trader erhält dann nicht den Gewinnanteil dieser bestimmten Order. Diese Maßnahme wird zum Schutz der Interessen der Follower durchgeführt.
  3. Wir versichern Ihnen, dass solche besonderen Umstände nur unter extremen Bedingungen und mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit eintreten. Die allgemeine Regelung der Gewinnbeteiligung ist davon nicht betroffen.

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